Im nichtkommerziellen Reiseverkehr besteht für Reisende mit Wohnort in einem Drittlandsgebiet die Möglichkeit, in Deutschland umsatzsteuerfrei einzukaufen. Dafür müssen die Waren im persönlichen Reisegepäck der Käuferin oder des Käufers vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat des Wareneinkaufs folgt, in das Drittlandsgebiet ausgeführt werden und der Gesamtwert der Lieferung einschließlich Umsatzsteuer 50 Euro überschreiten (Art. 147 Abs. 1 Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie; §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Nr. 1 Buchstabe a, 6 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3a UStG § 17 UStDV). Für die Erstattung der Umsatzsteuer benötigt das Unternehmen einen Nachweis über die Drittlandsansässigkeit der Käuferin oder des Käufers und über die erfolgte Ausfuhr der Waren. Als Nachweis der Ausfuhr dient das Formular "Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG)" oder ein entsprechender Beleg (z.B. Rechnung), der sowohl Namen und Anschrift der oder des Reisenden (Abnehmerin oder Abnehmer) als auch des liefernden Unternehmens, die handelsüblichen Bezeichnungen und Mengen der ausgeführten Waren sowie einen gültigen Stempelabdruck der Ausgangszollstelle enthält.
Die Erteilung der Ausfuhr- und Abnehmerbestätigung (sogenannter Ausfuhrkassenzettel) erfolgte bislang ausschließlich im Papierverfahren an der Grenzzollstelle. Das neue IT-Verfahren dAKZ (digitaler Ausfuhrkassenzettel) vereinfacht und digitalisiert die Erteilung umsatzsteuerrechtlicher Ausfuhr- und Abnehmerbestätigungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr an der Landesgrenze zur Schweiz. Dazu wird die App dAKZ (iOS und Android) für Käuferinnen und Käufer mit Wohnsitz in einem Drittlandsgebiet sowie eine Schnittstelle für Unternehmen bereitgestellt.
Die Teilnahme am Verfahren dAKZ ist für die Unternehmen und deren drittlandsansässige Kundinnen und Kunden freiwillig.
Am IT-Verfahren dAKZ teilnehmende Unternehmen und drittlandsansässige Käuferinnen und Käufer (Abnehmerinnen und Abnehmer) registrieren sich online im Zoll-Portal. Darüber hinaus ist für beide Parteien eine fachliche Registrierung für das Verfahren dAKZ notwendig.
Nähere Informationen hierzu finden sich im Kapitel "Voraussetzungen für die Teilnahme". Käuferinnen und Käufer, die dAKZ nutzen möchten, durchlaufen den Registrierungsprozess auf ihren Smartphones, nachdem sie die dAKZ-App aus dem Store (iOS oder Android) heruntergeladen haben.
Beim Einkauf von Waren zeigt die Kundin oder der Kunde die virtuelle dAKZ-Karte in der App auf dem Smartphone an der Kasse vor. Das Unternehmen scannt die dAKZ-Karte, um die Kundin oder den Kunden im System zu identifizieren, wodurch die Einkaufsdaten mit diesem verknüpft werden. Dieser Einkaufsdatensatz wird über eine Schnittstelle vom Kassensystem des Unternehmens zum System dAKZ übermittelt. Für drittstaatsansässige Käuferinnen und Käufer wird die anschließende Ausfuhr der gekauften Waren über die dAKZ-App abgewickelt. Nach Erhalt der Einkaufsdaten in der App kündigt die drittstaatsangehörige Käuferin oder der drittstaatsangehörige Käufer über dieselbe die Ausfuhr an. Dadurch wird eine Risikoanalyse des Zolls in Gang gesetzt, deren Ergebnis unverzüglich in der App angezeigt wird. Wenn kein Risiko besteht, kann die Kundin oder der Kunde mit der Ware ausreisen. Die Ausfuhr kann ohne Halt an der Grenzzollstelle per Standortfeststellung in der App erfasst werden. Besteht ein Risiko, erhält die Kundin oder der Kunde in der App eine Kontrollaufforderung und muss sich vor der Ausreise samt eingekaufter Waren bei einer für das Verfahren zugelassenen Grenzzollstelle zur Durchführung einer Kontrolle einfinden.
War die Ausreise erfolgreich, wird der Kundin oder dem Kunden ein digitaler AKZ in der App bereitgestellt. Parallel steht dieser für das Unternehmen über die Schnittstelle zum Abruf bereit. Zusätzlich kann der AKZ durch das Einscannen bzw. manuelle Erfassen des dAKZ-Codes aus der App der Käuferin oder des Käufers durch das Unternehmen abgerufen werden.
Die Umsatzsteuererstattung gegenüber der Kundin oder dem Kunden erfolgt im Verantwortungsbereich des Unternehmens außerhalb der Anwendung dAKZ in einem gesonderten Verfahren. Die Inanspruchnahme der Umsatzsteuerbefreiung des Unternehmens gegenüber der zuständigen Landesfinanzverwaltung findet ebenfalls außerhalb der Anwendung dAKZ statt.
Grobablauf des dAKZ Prozesses aus Perspektive des Unternehmens
Die Teilnahme am IT-Verfahren dAKZ ist freiwillig.
In der Version 1.0 ist die Teilnahme nur über eine Unternehmerschnittstelle möglich. Hierfür benötigen teilnehmende Unternehmen eine geeignete, freigegebene Software. Diese wird im sogenannten erweiterten Anschalttest geprüft, siehe Abschnitt "Erweiterter Anschalttest". Zur Interaktion mit dem System ist in allen folgenden Schritten außerdem ein zentrales Kassen- oder Warenwirtschaftssystem bzw. ein Broker, welcher als Kommunikationsinfrastruktur gegenüber der Zoll-IT auftritt, erforderlich.
Die notwendigen Maßnahmen zur Registrierung für Unternehmen sind detailliert im Kommunikationshandbuch dAKZ (KHB) beschrieben, im Einzelnen setzen sich diese aus mehreren Schritten zusammen.
Für Unternehmen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, am IT-Verfahren dAKZ teilzunehmen, z.B. als fachliche Beteiligte und gleichzeitig als technische Nachrichtenübermittelnde oder lediglich als fachliche Beteiligte, welche andere Teilnehmende zur Nachrichtenübermittlung über die Unternehmerschnittstelle berechtigen. Weiteres dazu wird in der "Beteiligten-/Teilnehmerkonstellation" im Anhang 7.5 des KHB beschrieben.
Für die technischen Nachrichtenübermittelnden (siehe Kapitel 4.1.1 KHB) und die fachlichen Beteiligten, die keine Nachrichtenübermittelnden sind (siehe Kapitel 4.1.2 KHB), ist eine Registrierung im Zoll-Portal erforderlich.
Bitte informieren Sie sich vor der Teilnahme über unsere Nutzungs- und Datenschutzbedingungen.
Für die Teilnahme am IT-Verfahren dAKZ ist die Verwendung einer durch die Zollverwaltung geprüften und freigegebenen Teilnehmersoftware ("erweiterter Anschalttest") erforderlich, siehe Kapitel 3 KHB. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Nachrichten der Teilnehmersoftware vom System dAKZ und die Antwortnachrichten des Systems dAKZ von der Teilnehmersoftware empfangen und verarbeitet werden können. Für die Anmeldung zum erweiterten Anschalttest ist das Formular 0885 "IT-Verfahren dAKZ - Antrag auf erweiterten Anschalttest (dAKZ 1.0)" an die Generalzolldirektion - Dienstort Weiden - Teilnehmermanagement zu übersenden.
Die nachfolgend aufgeführten Firmen haben uns ermächtigt, sie hier als Anbieter getesteter Software aufzuführen.
Bitte beachten Sie, dass ein für dAKZ geprüftes und freigegebenes Softwareprodukt von unterschiedlichen Softwareanbietern vertrieben werden kann.
Teilnehmende (z.B. Einzelhandel) oder technische Nachrichtenübermittelnde (z.B. IT-Dienstleistende) können sich per Formular 0884 "IT-Verfahren dAKZ - Teilnahme" zur Teilnahme am IT-Verfahren dAKZ anmelden. Sind die Teilnehmenden keine fachlichen Beteiligten (sie fungieren ausschließlich als technische Nachrichtenübermittelnde), so brauchen sie keine fachliche Registrierung durchzuführen. Voraussetzung für die technische Teilnahme ist außerdem der Besitz einer gültigen EORI-Nummer. Sofern diese nicht vorhanden ist, kann diese im Zoll-Portal mithilfe der Leistung "EORI-Nr. Verwaltung" beantragt werden. Zudem sind für die Webservice-Kommunikation notwendige Zertifikate in der Dienstleistung "Zertifikatsverwaltung für B2A" des Zoll-Portals zu hinterlegen, siehe Kapitel 4.2.19 KHB.
Eine Niederlassung (z.B. eine Filiale), die direkt mit dAKZ Daten austauschen möchte, muss sich ebenfalls über das Formular 0884 "IT-Verfahren dAKZ - Teilnahme" für das Verfahren registrieren.
Für die Kommunikation über die Unternehmerschnittstelle werden zur Authentifizierung, Zugangsberechtigung und zur Verschlüsselung Zertifikate von einem qualifizierten Vertrauensdienst gemäß eIDAS-Verordnung benötigt.
In der Zertifikatsverwaltung für B2A im Zoll-Portal sind dafür die entsprechenden Zertifikate durch die Teilnehmenden bzw. technischen Nachrichtenübermittelnden zu hinterlegen.
Beteiligte (z.B. Einzelhandel) können sich per Formular 0883 "IT-Verfahren dAKZ - Fachliche Registrierung" für das IT-Verfahren dAKZ registrieren, siehe Kapitel 4.1.2 KHB. Das Formular wird zunächst auf www.zoll.de bereitgestellt und perspektivisch als eigene Leistung im Zoll-Portal abgebildet. Sind Beteiligte gleichzeitig Teilnehmende, so ist auch die Teilnahme gemäß dem vorangegangenen Abschnitt "Technische Teilnahme (Formular 0884)" zu erklären. Sollten Beteiligte keine Teilnehmenden sein, so müssen sie eine Anbindung über technische Nachrichtenübermittelnde (z.B. IT-Dienstleister) sicherstellen.
Sind Teilnehmende keine fachlichen Beteiligten (sie fungieren ausschließlich als technische Nachrichtenübermittelnde), so brauchen sie auch keine fachliche Registrierung durchzuführen.
Voraussichtlich im I. Quartal 2026 beginnt die Pilotierung des Verfahrens dAKZ. Diese Pilotierung findet zunächst ausschließlich bei ausgewählten Grenzzollstellen und Unternehmen statt, die Interesse an einer Pilotierungsteilnahme bekundet haben und die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen. Nach Ende der Pilotierungsphase ist eine Teilnahme für weitere interessierte Unternehmen möglich.
Sollten Sie Interesse an einer Teilnahme am Verfahren dAKZ haben, melden Sie sich zeitnah über das Kontaktformular des Service Desk Zoll. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen benötigt einen entsprechenden zeitlichen Vorlauf.
Das Verfahren dAKZ wird während und nach der Pilotierung ständig weiterentwickelt. Beispielsweise ist geplant, ab dem zweiten Halbjahr 2026 eine Alternative zur Unternehmerschnittstelle insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen anzubieten.
Die notwendigen Zertifikatsketten sind als ZIP-Archive zum Herunterladen veröffentlicht.
Diese sind auch für dAKZ zur teilnehmerseitigen Signatur-Überprüfung im Rahmen der Webservice-Kommunikation jeweils für die Zertifizierungs- und Produktionsumgebung notwendig.
Diese Zertifikatsketten des ITZBund müssen in den Truststore der jeweiligen Laufzeitumgebung, die für die Webservice-Kommunikation mit dem ITZBund verwendet wird, importiert werden.
Sofern es zu technischen Störungen kommt, steht das bisherige Papierverfahren mit Ausstellung der entsprechenden Belege durch das Unternehmen weiterhin zur Verfügung.
Treten technische Störungen in Bezug auf die Unternehmerschnittstelle oder sonstige technische Störungen auf, wenden Sie sich mittels Kontaktformular an den Service Desk Zoll. Das Kontaktformular finden Sie unter "Fragen zu Online Anwendungen".
Der Service Desk Zoll ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr erreichbar. Außerhalb der Servicezeiten des Service Desk Zoll können Sie sich bei dringenden technischen Störungen rund um die Uhr an den Service Desk ITZBund wenden.
Bei Fragen oder für weiterführende Informationen können Sie sich mittels Kontaktformular an den Service Desk Zoll wenden. Das Kontaktformular finden Sie unter "Fragen zu Online Anwendungen".
Sollten Sie Interesse an einer Teilnahme am Verfahren dAKZ haben, melden Sie sich zeitnah ebenfalls über das Kontaktformular. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen benötigt einen entsprechenden zeitlichen Vorlauf.
Hier finden Sie künftig aktuelle Informationen beispielsweise über Softwareänderungen bei neuen Releases, zu Ausfallzeiten oder zu Wartungsfenstern.